Kosten

Die Behandlung in meiner Praxis ist für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeversicherte möglich.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich als Vertragspsychotherapeutin über eine kassenärztliche Zulassung verfüge, reicht es, die Krankenkassenkarte bei mir einlesen zu lassen. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Die Leistungen werden in der Regel vollständig von den Versicherungen übernommen. Es gibt jedoch Versicherungen, die je nach Tarif Einschränkungen vornehmen. Fragen Sie also am besten vor der ersten Sitzung bei Ihrer Versicherung nach. Das Honorar ergibt sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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Weitere Informationen

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen bin ich im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen und somit berechtigt mit allen privaten Kassen abzurechnen.
Je nach Ihrem persönlichen Tarif werden psychotherapeutische Leistungen komplett oder anteilig durch Ihre Versicherung getragen. Die Anzahl der Sitzungen, welche pro Jahr beglichen wird, kann je nach Art Ihres Versicherungstarifs variieren. Rufen Sie am besten bei Ihrer Versicherung an und fragen nach den genauen Modalitäten für die Erstattung einer Psychotherapie. Sie können mich dazu auch gerne telefonisch kontaktieren, so dass wir erste Fragen für Ihren individuellen Bedarf klären können.
Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für Beihilfeversicherte:
Wie die privaten Krankenversicherungen, erstattet die Beihilfe üblicher Weise anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Wichtig hierbei ist, dass in den ersten fünf Sitzungen, also vor Beginn der eigentlichen Behandlung, eine Genehmigung von der Beihilfestelle eingeholt wird. Informationen sowie erforderliche Formulare für die Genehmigung finden Sie auf den Seiten Ihrer Beihilfestelle. Für gewöhnlich trägt die Beihilfe die Kosten zu 80%, die restlichen 20% werden von der privaten Krankenversicherung bezahlt.

Selbstzahler

Manche Eltern/Patienten möchten die Kosten für eine Psychotherapie aus verschiedenen Gründen selbst tragen. Selbstverständlich ist dies möglich. Auch hier orientiere ich mich bei der Vergütung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Psychotherapeutische Praxis Nadine Schäfer
Altendorfer Straße 297
45143 Essen

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Psychotherapie für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene